Steuerberatung für Creators
Steuerberatung für Influencer und Content Creator.

Zwei Wege, ein:e Ansprechpartner:in
Egal, wo du gerade stehst.
Ich starte gerade.
Du hast deine ersten Follower aufgebaut, erhältst erste Anfragen oder kostenlose Produkte und fragst dich, ob bereits steuerliche Pflichten entstehen? Wir helfen dir dabei, die richtigen Entscheidungen von Anfang an zu treffen.
- Erste Kooperationen
- Gratisprodukte und Sachleistungen
- Gewerbeanmeldung
- Steuerliche Grundlagen
- Fragen zur Selbstständigkeit
Ich verdiene bereits Geld.
Du arbeitest regelmäßig mit Marken zusammen oder erzielst bereits Einnahmen über Social Media? Wir unterstützen dich bei Struktur, Wachstum und steuerlicher Optimierung.
- Laufende Steuerberatung
- Einnahmen aus Kooperationen
- Unternehmensgründung
- GmbH-Gründung
- Steuerplanung
Was oft übersehen wird
Viele Creator unterschätzen steuerliche Pflichten.
Kostenlose Produkte
Markenkooperationen
Internationale Zahlungen
Nebenberufliche Tätigkeit
Von der ersten Kooperation bis zum eigenen Unternehmen.
Steuerliche Erstberatung
Gewerbeanmeldung
Laufende Buchhaltung
Steuererklärungen
Unternehmensgründung / GmbH
Internationale Sachverhalte
Beratung zu digitalen Geschäftsmodellen
Wachstums- und Strukturberatung
Steuerberatung für Influencer in Österreich
Die Social-Media-Branche entwickelt sich laufend weiter. Einnahmen entstehen heute nicht nur durch klassische Werbung, sondern auch durch Kooperationen, Affiliate-Marketing, Plattformvergütungen, digitale Produkte oder Mitgliedschaften.
Wer als Influencer, Content Creator oder Social Media Unternehmer tätig ist, sollte steuerliche Themen frühzeitig richtig aufsetzen. So lassen sich Fehler vermeiden und Chancen besser nutzen – ob beim Gewerbe für Influencer in Österreich, bei der Frage „GmbH gründen als Influencer?" oder bei der laufenden Steuerberatung für Content Creator.
Als Steuerberater in Wien betreuen wir Creator in Wien und ganz Österreich – persönlich und digital.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Hast du eine andere Frage?
Schreiben uns - wir antworten persönlich.
Kostenlose Produkte, Einladungen oder andere Sachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang eine Versteuerung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.